Krankenversicherung für Au-Pair im Ausland Online abschliessen

Au-Pair Krankenversicherung

  Ohne Selbstbehalt ! 


 

 

Unser Empfehlung:

Optimaler Krankenschutz
für Aupair in Deutschland und im Ausland

 

Die Monatsprämien der
Au-Pair Krankenversicherung


Basic Tarif 

Profi Tarif

Premium Tarif
für Aufenthalte bis 3 Jahre
33,00 EUR  41,00 EUR 48,00 EUR
 
Zubuchbare Unfall und Haftpflicht-Versicherung
Tarif Standard 4,00 EUR
Tarif Komfort 6,00 EUR

Versicherungsbedingungen der HanseMerkur RV zur
Au-Pair Krankenversicherung


booking tool in englisch language

 

Für wen ist diese Au-Pair Versicherung geeignet? 

  • für Personen bis zum Alter von 30 Jahren

    a)
    mit deutscher Staatsangehörigkeit während eines Aufenthaltes als Au-Pair im Ausland

    b)
    mit ausländischer Staatsangehörigkeit während
    eines Aufenthaltes als Au-Pair in Deutschland

    c) mit anderer Staatsangehörigkeit, sofern sie ihren ständigen Wohnsitz seit mindestens 2 Jahren in Deutschland haben während eines Au-Pair Aufenthaltes im Ausland

Das Angebot der Hanse Merkur Reiseversicherung

hier online abschließen


Die wichtige Au-Pair Krankenversicherung mit SSL Sicherheit abschliessen Ihre Daten werden datenschutzgerecht und sicher mit
SSL-Verschlüsselung übertragen. 
 

Au-Pair Krankenversicherung

Tarif Basic

Erstattung der Kosten für:
Tarif Profi

Erstattung der Kosten für:
Tarif Premium

Erstattung der Kosten für:
ambulante Heilbehandlung beim Arzt ambulante Heilbehandlung beim Arzt ambulante Heilbehandlung beim Arzt
ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel
ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen bis zu 250,- EUR je Versicherungsjahr ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen bis zu 500,- EUR je Versicherungsjahr ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen
 
Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen
Entbindungen nach einer Wartezeit von 8 Monaten
Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen
Entbindungen nach einer Wartezeit von 8 Monaten
Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen
Entbindungen nach einer Wartezeit von 8 Monaten
ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
schmerzstillende Zahnbehandlungen einschl. Zahnfüllungen in einfacher Ausführung bis zu 250,- EUR je Versicherungsjahr mit 100%
Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz mit 50% bis zu 1.000,- EUR je Versicherungsjahr
schmerzstillende Zahnbehandlungen einschl. Zahnfüllungen in einfacher Ausführung bis zu 750,- EUR je Versicherungsjahr mit 100%
Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz mit 50% bis zu 1.500,- EUR je Versicherungsjahr
Zahnersatz mit 50% bis zu 1.500,- EUR je Versicherungsjahr
unfallbedingter Zahnersatz bis zu 2.500,- EUR je Versicherungsjahr
schmerzstillende Zahnbehandlungen einschl. Zahnfüllungen in einfacher Ausführung bis zu 1.000,- EUR je Versicherungsjahr mit 100%
Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz mit 50% bis zu 2.000,- EUR je Versicherungsjahr
Zahnersatz mit 50% bis zu 2.000,- EUR je Versicherungsjahr
unfallbedingter Zahnersatz bis zu 2.500,- EUR je Versicherungsjahr
stationäre Behandlung im Krankenhaus im Mehrbettzimmer stationäre Behandlung im Krankenhaus im Mehrbettzimmer stationäre Behandlung im Krankenhaus im Mehrbettzimmer
den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus
medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen
den Rücktransport ins Heimatland den Rücktransport ins Heimatland den Rücktransport ins Heimatland
Überführung und Bestattung bis zu 10.000,- EUR Überführung und Bestattung bis zu 10.000,- EUR Überführung und Bestattung bis zu 15.000,- EUR
- Au-Pair Ausfallgeld von 10,- EUR täglich ab dem 6. Tag eines vollstationären Krankenhausaufenthaltes; bis maximal 90 Tage Au-Pair Ausfallgeld von 10,- EUR täglich ab dem 6. Tag eines vollstationären Krankenhausaufenthaltes; bis maximal 90 Tage
- Hin- und Rückreisekosten für Familienangehörige bei stationärer Behandlung der versicherten Person Hin- und Rückreisekosten für Familienangehörige bei stationärer Behandlung der versicherten Person
- - Rückreisekosten ins Heimatland bei Erkrankung eines Angehörigen bis zu 1.000,- EUR
kein Selbstbehalt kein Selbstbehalt kein Selbstbehalt

Tarif Basic
Tarif Profi
Tarif Premium

 
Die zubuchbare Reise-Unfallversicherung und Reise-Haftpflichtversicherung ist in den folgenden zwei Tarifen wählbar.
Tarif Standard REISE-UNFALLVERSICHERUNG (S) 
Versicherungssummen
im Todesfall 5.000,- EUR
im Invaliditätsfall 25.000,- EUR (mit Progressionsstaffel 350%)
Bergungskosten 2.500,- EUR

REISE-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG (S) 
Deckungssummen für - Personen- und Sachschäden 1 Mio. EUR - Mietsachschäden 25.000,- EUR - Abschiebekosten 1.000,- EUR
 
Tarif Komfort REISE-UNFALLVERSICHERUNG (S) 
Versicherungssummen
im Todesfall 5.000,- EUR
im Invaliditätsfall 40.000,- EUR (mit Progressionsstaffel 350%)
Bergungskosten 2.500,- EUR

REISE-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG (S)
Deckungssummen für - Personen- und Sachschäden 2,5 Mio. EUR - Mietsachschäden 25.000,- EUR - Abschiebekosten 5.000,- EUR

Hinweise zur Au-Pair Krankenversicherung:

Die Reise-Krankenversicherung und die Reise-Unfall- und Haftpflichtversicherung sind rechtlich selbstständige Verträge.
Die Anträge für Aufenthalte von Au Pairs im Ausland müssen vor Antritt der Auslandsreise gestellt werden und enden zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, spätestens nach 3 Jahren.
Die Anträge für Aufenthalte von Au Pairs in Deutschland müssen innerhalb von 31 Tagen nach Einreise gestellt werden und enden zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, spätestens nach 3 Jahren.
Der Versicherungsschutz ist für die gesamte Aufenthaltsdauer abzuschließen.
Der Versicherungsschutz beginnt für jede Versicherung mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, jedoch nicht vor der Einreise und frühestens am Tag nach Eingang des Antrages bei der HanseMerkur.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist der vertragsgemäße Prämieneinzug.
Der Versicherungsschutz ist auch gewährleistet bei Prämienzahlung nach Versicherungsbeginn.
Die Versicherungen können bis zum 30. Geburtstag abgeschlossen werden.
Verlängerungen innerhalb der Höchstversicherungsdauer sind nach Zustimmung der HanseMerkur möglich.
Die Höchstversicherungsdauer beträgt 3 Jahre.
Steht das Einreisedatum noch nicht fest, ist das geplante Datum anzugeben und anschließend das tatsächliche Ein- bzw. Ausreisedatum innerhalb von 31 Tagen nach Einreise der HanseMerkur schriftlich nachzuweisen.
Der Vertrag kann vorzeitig auf Beantragung zum Tag der Ausreise beendet werden; die zuviel eingezogene Prämie wird erstattet.
Für bis zu 6 Wochen innerhalb eines Jahres besteht Versicherungsschutz im Heimatland und in dritten Ländern, wenn der Vertrag für mindestens 12 Monate abgeschlossen wurde.
Ein Gastfamilienwechsel wird mit einem Wechselvertrag dokumentiert.
Der Versicherungsschutz besteht auch, wenn zum Zeitpunkt des Schadens kein gültiger AuPair Status mehr bestand.
Von der HanseMerkur werden gesonderte Versicherungsscheine erstellt.

Die Au-Pair Krankenversicherung hier online abschließen 

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Impressum: Versicherungsbüro Wittisberg , Auenstraße 16 , 80469 München,  Tel. 0174-1363102    
E-Mail: info@wittisberg.de     Ustr. DE 82038712

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